Mietrecht

Mietrecht


Mieter und Vermieter stehen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Mieter sind auf die Überlassung der Mietsache, meist eine Wohnung, angewiesen. Vermieter müssen ihre Kosten decken und benötigen regelmäßige Mietzahlungen.


Leider ist das Konfliktpotenzial sehr hoch, sodass es nicht selten zu Mietrechtsstreitigkeiten kommt. Gern beraten wir Sie als Anwalt für Mietrecht bei Schwierigkeiten und helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden.

Mietrecht

Was umfasst das Mietrecht?


Das Mietrecht ist ein Teil des Schuldrechts. Die wichtigsten Regelungen zu Mietverträgen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).


Konkret umfasst das Mietrecht folgende Rechtsbereiche:


  • Wohnraummietverhältnisse
  • gewerbliche Immobilien
  • Pacht
  • Nachbarrechte


Je nachdem, in welchem Gebiet Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen als Anwalt für Mietrecht bei der Vertragsgestaltung, bei Problemen aufgrund eines Mangels der Mietsache oder auch bei Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung.


Welche Probleme im Mietrecht sollten von Anwälten begleitet werden?


Ein Mietvertrag lässt sich formlos schließen und ist auch mündlich gültig. Das Vereinbarte zu beweisen, gestaltet sich vor Gericht allerdings äußerst schwierig.


Um diese und andere Fallstricke zu vermeiden, lohnt es sich, frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt für Mietrecht aufzunehmen.


Mietverträge aufsetzen: Was gilt es zu beachten?


Einen Mietvertrag können Sie kostenlos im Internet herunterladen. Nicht immer passen die Regelungen jedoch zu Ihrer Wohnsituation. In jedem Fall sollten Sie folgende Punkte beachten:


  • Genaue Angaben zur Wohnung (Anzahl der Räume, Größe etc.)
  • Mögliche Mängel der Wohnung; Verpflichtungen zur Instandhaltung oder Reparatur
  • Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten (Garage, Stellplätze, Keller)
  • Mietfestlegung (als Staffel- oder Indexmiete); Zeitpunkt der Zahlung
  • Kündigungsfristen, Möglichkeiten der Kündigung
  • Vereinbarungen zu Nebenkosten
  • Festlegung der Kaution


Grundsätzlich gilt der Ratschlag, eher mehr als weniger zu regeln. Im Zweifel lassen sich auf diese Weise Missverständnisse zwischen Vermieter und Mieter vermeiden.


Mietminderungen: Ist es möglich, die Miete zu kürzen?


Umfasst das Mietverhältnis die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken, muss sich die Wohnung in einem adäquaten Zustand befinden.

Jeder Vermieter verpflichtet sich, eventuell nötige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Eine Mietminderung kommt immer dann in Betracht, wenn die Wohnung nicht dem Zustand entspricht, der vereinbart wurde:


  • Undichte Fenster
  • Feuchtigkeit und Schimmel
  • Schlechter Fernsehempfang
  • Langanhaltender Lärm durch Bauarbeiten
  • Fehlende Nutzbarkeit einzelner Bereiche (Garten, Terrasse, Balkon etc.)
  • Heizungsausfall


In all diesen und vielen weiteren Fällen müssen Mieter den Vermieter auf den Mangel hinweisen. In keinem Fall darf die Miete gemindert werden, ohne dass der Vermieter Kenntnis vom Umstand hat.


Ansprüche vor Gericht durchsetzen


Sie sind nicht einverstanden mit der hohen Nebenkostennachzahlung, möchten Sie sich gegen die Einbehaltung der Kaution wehren oder fühlen Sie sich durch andere Mieter gestört? Gern helfen wir Ihnen dabei, Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht zu vertreten.


Um die Situation zu entspannen, kann es allerdings sinnvoll sein, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.


Modernisierungsmaßnahmen im Mietrecht


Die Modernisierung einer Immobilie kann die Wohnsituation der Mieter verbessern. Teils wird jedoch primär der Zweck verfolgt, die Wohnraummiete zu erhöhen. 


Nicht immer sind die Maßnahmen zulässig. Vermieter sollten also genau planen und Mieter ihre Rechte kennen.


Weitere Leistungen im Überblick


Sie haben Fragen in angrenzenden Rechtsgebieten? Nehmen Sie unsere Leistungen gern auch bei Fragen zum Wohnungseigentumsrecht, zum Immobilien- und Maklerrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Bau- und Architektenrecht oder dem Familienrecht in Anspruch.

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vbb Rechtsanwalt
Udo Schwenke


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