UNSERE LEISTUNGEN

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Rechtsanwalt Langenfeld

Wir blicken stolz auf langjährige Mandatsbeziehungen, mit

erfolgreich abgeschlossene Beratungen und Vertretungen und auf inzwischen mehr als 20 Berufsjahre zurück.

Ihre Spezialisten in Langenfeld


Rechtsanwalt Langenfeld

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Bei der rechtlichen Beratung unserer Mandanten soll die Erreichung Ihrer Ziele im Mittelpunkt stehen. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen erläutern wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und sagen Ihnen, welche Chancen oder Risiken bestehen können.


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Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland. Das deutsche Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, regelt die Rechte von Mietern und Vermietern im Falle von Konflikten. Es regelt Kündigungsfristen, Mietgebühren und andere damit verbundene Kosten.

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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Eigentum und die Nutzung von Wohnimmobilien. Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Aspekte des Erwerbs und der Veräußerung des Wohnrechts an einer Wohnung. Das rechtliche Eigentum an einer Immobilie wird hauptsächlich durch das Zivilrecht und die Gesetze des Landes, in dem sie sich befindet, geregelt.

Viele Fragen tauchen auf, wenn wir über dieses Thema sprechen.

Mehr zum Thema Wohnungseigentumsrecht

Familienrecht

Das Familienrecht bildet das rechtliche Fundament für alle Belange, die das familiäre Zusammenleben betreffen. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen mit Fachkompetenz und Empathie zur Seite, um Sie in allen Angelegenheiten rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und mehr zu unterstützen.


Mehr zum Thema Familienrecht

Rechtsanwalt Udo Schwenke

 

  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Immobilien- und Maklerrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Familienrecht
  • Bau- und Architektenrecht

 

Anwaltliche Erstberatung

Schnelle Fallprüfung, Einschätzung ihrer Erfolgschancen & nützliche Handlungsempfehlungen. 

Wir rufen Sie an und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Rechtsanwältin Elisabeth Marx.

Ihre Situation


  • Hält Sie Zeitmangel davon ab, das formale Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Ihre Kunden zu durchlaufen?


  • Sie möchten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren?


  • Sie möchten keine Kosten riskieren?



Direkt zur anwaltlichen Beratung

Ihre Vorteile im Überblick


  • Zeitersparnis: Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Kernkompetenz
  • Steigerung Ihrer Rentabilität durch mehr Zeit für lukrativere Mandate
  • Entspannte, unkomplizierte Realisierung der Titel: unsere Mitarbeiter wickeln alle Vorgänge ab.
  • Einfache Auftragserteilung


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Honorar

Anwaltliche Tätigkeit ist sehr komplex. Kanzleien, die kostenfreie Erstberatungen anbieten oder sich diese mit Niedrigpreisen bezahlen lassen, sind Mandantenfänger ohne Qualität. Wir bieten erstklassige Arbeit und können auch über die Anzahl der Mandate und deren Wertigkeit nicht klagen. Deshalb haben wir auch keine Scheu, unsere Kostenstruktur offenzulegen.



Bei der anwaltlichen Tätigkeit handelt es sich um eine Dienstleistung, wir schulden daher grundsätzlich keinen Erfolg. Wir nehmen daher von der uns vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, eher Abstand. Wenn Sie dennoch mit uns auf Erfolgsbasis arbeiten wollen, sprechen Sie uns bitte an. In aller Regel müssen wir derartige Angebote jedoch ablehnen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist auch nur dann wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden ist.


Wir bieten grundsätzlich an, auf der Basis eines Zeithonorars zu arbeiten. Die Höhe eines solchen Honorars ist dann also vom Zeiteinsatz abhängig, im übrigen auch von den anwaltlichen Einsatzzeiten. Einsätze nach Feierabend oder an Wochenenden, etwa zur Begleitung von Wohnungseigentümerversammlungen oder geschäftlichen Besprechungen werden wegen des Verlustes an Freizeit mit einem höheren Honorar als dem Standardsatz abgerechnet. Anfahrtszeiten gehören zur Abrechnungszeit hinzu, Reisekosten Reisekosten und Auslagen werden extra berechnet. Der Standardsatz liegt bei € 210,00/h netto, incl. Umsatzsteuer von 19 % also bei € 249,90 /h. Auch die Vereinbarung eines Zeithonorars ist nur dann wirksam, wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen worden ist.


Soll es bei einer reinen Erstberatung bleiben, rechnen wir eine Standardberatung auf der Basis von € 190,00 zuzüglich einer Auslagenpauschale von € 20,00 zuzüglich Umsatzsteuer ab, also in Höhe von € 249,00 brutto. Kommt weder eine schriftliche Vereinbarung über ein Erfolgshonorar oder Zeithonorar zustande, rechnen wir auf gesetzlicher Grundlage ab. Dies bedeutet, dass die Abrechnung nach Gegenstandswerten erfolgt. Dies ist die Regel und betrifft fast alle Rechtsgebiete. Außergerichtlich besteht die Möglichkeit innerhalb eines Gebührenrahmens entsprechend dem Schwierigkeitsgrad und dem Zeitaufwand abzurechnen, in gerichtlichen Verfahren stehen die Gebühren fest. Die Höhe des Gegenstandswertes oder Streitwertes ergibt sich aus Ihrem Interesse am Rechtsstreit. 

Im Bereich des Sozialrechtes und des Strafrechtes sowie in entlegenen Rechtsgebieten und besondere Verfahren gibt es zum Teil Rahmengebühren für bestimmte Tätigkeitsabschnitte der anwaltlichen Tätigkeit. Hier ist der Anwalt in der Einschätzung frei. Wird der Gebührenrahmen voll oder nahezu ausgeschöpft, bedarf dies einer besonderen Begründung. Insbesondere ist es im Strafrecht häufiger notwendig, eine Gebührenvereinbarung oberhalb der gesetzlichen Vorgabe zu treffen oder ein Zeithonorar zu vereinbaren, weil die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichen. Die Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bedarf keiner schriftlichen Vereinbarung.


Wir sind stets bemüht, bei Beginn eines jeden Mandates Sie im persönlichen Gespräch zusätzlich über die Abrechnungsmöglichkeiten zu unterrichten. Bitte sprechen Sie uns an!

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