LOKALAUSGABE

25.01.2006 / LOKALAUSGABE / DÜSSELDORF S


Wenn es um die Aufteilung von Immobilien geht, sollten Paare den kleinsten gemeinsamen Nenner suchen.


LANGENFELD. Paare lassen sich scheiden, wenn sie sich nicht mehr einig sind, wenn sie nicht mehr auf einer Wellenlänge liegen. Aber eben den kleinsten gemeinsamen Nenner müssen die Scheidenden finden, wenn es um Wohnrecht und Hausverkauf geht. Hilfe bietet dabei unter anderem der Verein der Haus- und Grundeigentümer.

"Die Partner sind in solchen Situationen meist emotional aufgeladen", erklärt der Vereinsvorsitzende und Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Buddenbrock. "Das führt zu Streitigkeiten und zu Unvernunft."

Wie kann man diese Atmosphäre denn vermeiden, was rät der Experte?
"Geht man von dem Fall aus, dass den Scheidungspartnern ein Haus gemeinsam, also je zur Hälfte, gehört, sollte man die Immobilie gemeinsam verkaufen, wenn einer allein das Haus nicht halten kann", sagt von Buddenbrock. Wo liegt das Problem? "Manch einer möchte das Haus gegen den Willen des anderen verkaufen, oder ein Partner ist mit dem verhandelten Preis nicht einverstanden." Dann wird es brenzlig, weiß der Vereinsvorsitzende: "Durch den Streit läuft das Ergebnis gegen beide Eheleute. Irgendwann wird das Geld knapp." Die Folge: Oft muss das Haus zwangsversteigert werden und der Verkaufspreis vermindert sich um ein Vielfaches. "Das Vernünftigste ist, gleich zu verkaufen", rät von Buddenbrock. Sollte das wegen der emotionsgeladenen Stimmung nicht gelingen, kommt dem Trennungsjahr eine große Bedeutung zu. "In dieser Zeit können sich die Zerstrittenen über Emotionen klar werden, sich beruhigen."

Ein weiterer Tipp des Fachmannes: Die getrennten Partner sollten versuchen, mit den Banken zu verhandeln. "Manchmal kann man Zins- und Tilgungslasten für einen gewissen Zeitraum aussetzen."

Etwas komplizierter wird es, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung einem Partner allein gehört. "Dann besteht meist keine Notwendigkeit, die Immobilie zu verkaufen", weiß von Buddenbrock. Im Falle einer Trennung geht es dann um die Frage des Zugewinns. Wenn das Haus renoviert wird, verändert sich dessen Wert. "Ein Sachverständiger bewertet dann das Haus. Was war es am Tag der Ehe, was ist es am Tag der Scheidung wert?", schildert der Anwalt. "Das Haus bleibt dem Eigentümer erhalten, aber er muss unter Umständen den Ausgleich zahlen, wenn die Immobilie einen Mehrwert hat."
Dabei kommt es stets auf die Art der Immobilie an, "Eigentumswohnungen haben einen starken Wertverfall", weiß von Buddenbrock. So könnte ein negativer Zugewinn entstehen. Ein weites Feld also - deshalb rät der Experte: "Finde den kleinsten gemeinsamen Nenner."

DENISE LUDWIG
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